1. Geltungsbereich
    Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die zwischen der Mr. Higgins‘ English Camps for Kids UG & Co. KG (nachfolgend „Veranstalter“) und einem Teilnehmer (vertreten durch den gesetzlichen Vertreter) wegen der Teilnahme an einem EnglishCamp (nachfolgend „Camp“) abgeschlossen wird. Bei Zustandekommen eines Vertrages entstehen Rechte und Pflichten für den Veranstalter, für das teilnehmende Kind (Teilnehmer) und für dessen gesetzlichen Vertreter.
  2. Zustandekommen des Vertrags
    Für die Anmeldung eines teilnehmenden Kindes ist von dem gesetzlichen Vertreter des teilnehmenden Kindes das entsprechende Anmeldeformular wahrheitsgemäß auszufüllen. Bei Eingang der Anmeldung (Angebot) erhält der gesetzliche Vertreter des teilnehmenden Kindes eine Auftragsbestätigung. Die Auftragsbestätigung stellt noch keine verbindliche Vertragsannahme dar.
    Eine verbindliche Vertragsannahme erfolgt nach Überprüfung der freien Kapazitäten durch schriftliche Übersendung. Diese stellt gleichzeitig die Rechnung dar.
  3. Zahlungsbedingungen
    Der Gesamtbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der verbindlichen Vertragsannahme und Rechnung zu begleichen. Erst nach vollständiger Bezahlung der Teilnahmegebühren hat das teilnehmende Kind einen Anspruch auf einen Teilnahmeplatz. Bei fehlendem Zahlungseingang in der angegebenen Frist kann der Platz vom Veranstalter für ein anderes Kind freigegeben werden. Schuldner des Gesamtbeitrages ist der gesetzliche Vertreter.
  4. Besonderheiten des teilnehmenden Kindes
    Der gesetzliche Vertreter des teilnehmenden Kindes verpflichtet sich, den Veranstalter von gesundheitlichen Einschränkungen oder anderen Besonderheiten des teilnehmenden Kindes zu informieren. Derartige Informationen müssen dem Veranstalter bis spätestens eine Woche vor Campbeginn schriftlich mitgeteilt werden. Diese Information muss im Hinblick auf die gesundheitlichen Einschränkungen auch für den medizinischen Laien verständliche Aussagen über die Art und Weise der Einschränkungen enthalten, z.B. ob Unverträglichkeiten im Hinblick auf die Ernährung oder Einschränkungen bei körperlichen Belastungen vorliegen.
    Der gesetzliche Vertreter des teilnehmenden Kindes erklärt sich einverstanden, dass das Kind an Ausflügen teilnimmt und versichert, dass das Kind geistig und körperlich in der Lage ist, an den Ausflügen teilzunehmen und keine Erkrankungen oder Einschränkungen bekannt sind, die zu einer Gefährdung des Kindes oder anderer Kinder führen kann. 
    Der Veranstalter weist darauf hin, dass es sich bei dem Camp um Gruppenveranstaltungen handelt, so dass eine ständige persönliche Einzelaufsicht der teilnehmenden Kinder aus organisatorischen Gründen nicht möglich ist.
    Mit Abgabe der Anmeldungserklärung bestätigt der gesetzliche Vertreter ausdrücklich, dass das von ihm vertretene Kind befähigt ist, an dem Camp teilzunehmen.
  5. Erreichbarkeit des gesetzlichen Vertreters
    Der gesetzliche Vertreter des teilnehmenden Kindes ist verpflichtet, bei Anmeldung eine aktuelle Telefonnummer anzugeben, unter der der gesetzliche Vertreter immer erreichbar ist.
  6. Betreuer
    Die von dem Veranstalter eingesetzten Betreuer sprechen überwiegend Englisch als Muttersprache. Diese Betreuer können voll zweisprachig (Deutsch/Englisch) sein, es können aber auch Betreuer sein, die kein/kaum Deutsch sprechen.
  7. Versicherungen
    Der Veranstalter schließt für Camps eine Veranstalterhaftpflichtversicherung ab. Der gesetzliche Vertreter des teilnehmenden Kindes ist verpflichtet, für eine Krankenversicherung des teilnehmenden Kindes, die auch am Ort des entsprechenden Camp gültig ist, zu sorgen. Weiterhin wird dem gesetzlichen Vertreter des Kindes empfohlen, eine Haftpflicht- und eine Unfallversicherung für das teilnehmende Kind abzuschließen.
  8. Haftung
    Das teilnehmende Kind und/oder der gesetzliche Vertreter haften für Schäden, die durch das teilnehmende Kind während der Dauer des Camps verursacht wurden, unabhängig vom Verschulden in voller Höhe. Der Veranstalter wird hiermit von der Inanspruchnahme durch Dritte freigestellt. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schadensersatzansprüche von Teilnehmern oder Dritten.
    Die Haftung des Veranstalters für Sachschäden ist auf das Dreifache der Teilnahmegebühr beschränkt, sofern der Veranstalter bzw. die vom Veranstalter mit der Leistungserbringung vor Ort beauftragten Personen den Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht haben.
    Für den Verlust oder die Beschädigung von mitgebrachten Wertgegenständen wird von dem Veranstalter keine Haftung übernommen. Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass keine Wertgegenstände mitgebracht werden sollten. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Smartphones, Handys oder anderen mobilen Geräten zur elektronischen Datenverarbeitung; er weist ausdrücklich darauf hin, dass der gesetzliche Vertreter des teilnehmenden Kindes dafür Sorge tragen muss, dass das teilnehmende Kind ein mitgebrachtes Smartphone, Handy oder ein anderes mobiles Datenverarbeitungsgerät möglichst verlust- und beschädigungssicher während des Camp ständig bei sich führen soll.
  9. Rücktritt des Teilnehmers und Stornogebühren
    Der gesetzliche Vertreter des teilnehmenden Kindes ist berechtigt, von der Anmeldung zu einem Camp zurückzutreten. Der Rücktritt von der Anmeldung muss schriftlich erfolgen. Für die Bearbeitung des Rücktritts werden in jedem Fall Bearbeitungsgebühren in Höhe von 10% des Rechnungsbetrages fällig.
    Darüber hinaus werden 15 % des Teilnahmepreises fällig, sollte der Rücktritt kürzer als 4 Wochen vor Campbeginn erfolgen und 30 % des Teilnahmepreises bei Rücktritt kürzer als 2 Wochen vor Campbeginn. Nach Beginn des Camps ist ein Rücktritt ausgeschlossen.
  10. Rücktritt durch den Veranstalter
    Der Veranstalter ist berechtigt, eine Campveranstaltung abzusagen. Dies ist in erster Linie dann der Fall, wenn die für das Camp notwendige Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder wenn andere wichtige Gründe für eine Absage vorliegen. Für den Fall, dass es zu einer Absage kommt, wird versucht, einen Ersatztermin oder –ort anzubieten. Sollte es nicht möglich sein, einen Ersatztermin oder –ort zu finden bzw. wird dieser von dem gesetzlichen Vertreter des teilnehmenden Kindes nicht akzeptiert, wird der bereits geleistete Teilnahmebetrag vollständig zurückerstattet. Weitere Ansprüche des teilnehmenden Kindes bzw. dessen gesetzlichen Vertreter gegen den Veranstalter bestehen nicht.
  11. Vorzeitige Beendigung
    Der Veranstalter behält sich vor, eine Campveranstaltung vorzeitig zu beenden. Eine vorzeitige Beendigung durch den Veranstalter kann aufgrund von höherer Gewalt oder sonstiger wichtiger Gründe erfolgen, die einer geregelten Fortführung der Campveranstaltung entgegenstehen. In derartigen Fällen wird der volle Teilnahmebetrag einbehalten. Es bestehen keine weiteren Ansprüche gegen den Veranstalter.
    Der Veranstalter behält es sich darüber hinaus auch vor, einzelne teilnehmende Kinder, die sich nicht an eine von dem Veranstalter gestellte Campordnung halten, den Anweisungen des Betreuerteams widersetzen oder deren Verhalten sich anhaltend negativ auf die Gruppe auswirkt, ohne Ersatz der Kosten vom Camp auszuschließen. Eventuelle Mehrkosten, insbesondere Heimreisekosten, gehen zu Lasten des gesetzlichen Vertreters des teilnehmenden Kindes.
  12. Gewährleistung
    Die konzeptionelle Ausgestaltung, insbesondere die (sprach)pädagogischen und didaktischen Methoden sowie der konkrete Ablauf und die Durchführung des Camps erfolgt gemäß dem vom Veranstalter hierfür entwickelten Standard. Dieser Standard umfasst auch die Nebenleistungen wie die Betreuung der teilnehmenden Kinder. Einen bestimmten Erfolg schuldet der Veranstalter nicht.
    Für den Fall, dass ein gesetzlicher Vertreter eines teilnehmenden Kindes während des Camps von Mängeln erfährt, soll sich der gesetzliche Vertreter unverzüglich mit dem Betreuerteam des Camps oder mit dem Veranstalter in Verbindung setzen. Der Veranstalter und das Betreuerteam vor Ort sind verpflichtet, derartigen Hinweisen unverzüglich nachzugehen und bei vorliegen eines Mangels innerhalb einer angemessenen Frist mit angemessenen Mitteln für Abhilfe zu sorgen. Soweit durch derartige Mängel keine Sachschäden verursacht wurden, ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen; im Fall der Verursachung von Sachschäden gilt Ziffer 8.
  13. Verwendung von Bild- und Videomaterial
    Der gesetzliche Vertreter des Kindes erklärt sein Einverständnis damit, dass sämtliches Bild- und Videomaterial, einschließlich Campgeschichten, Zeichnungen etc. vom Veranstalter zu kommerziellen Zwecken verwendet werden können. Hierbei achtet der Veranstalter darauf, dass keine Daten/Angaben (wie z.B. Nachnamen, Adresse usw.) der teilnehmenden Kinder weitergegeben/veröffentlicht werden. Im Hinblick auf die Verbreitung von Daten (Fotos, Videos, Adressen, sonstige Daten) durch die teilnehmenden Kinder selbst oder durch deren gesetzliche Vertreter oder durch andere Personen/Dritte weist der Veranstalter ausdrücklich darauf hin, dass er für eine derartige Verbreitung/Veröffentlichung von Daten nicht verantwortlich ist und für hierdurch verursachte Schäden/Nachteile nicht haftet.
    Persönliche Daten des gesetzlichen Vertreters und des von ihm vertretenen Kindes werden vertraulich behandelt und nur für interne Zwecke verwendet.
  14. Geltendes Recht und Gerichtsstand
    Es gilt deutsches Recht.
  15. Sonstiges
    Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen gegen geltendes Recht verstoßen, behalten dennoch alle anderen Bestimmungen ihre Wirksamkeit. Die Parteien verpflichten sich insoweit, eine wirksame Bestimmung anstelle der unwirksamen Bestimmung zu vereinbaren, welche dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
    Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die nach dem 1. Januar 2015 abgeschlossen wurden.